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Über die Untauglichkeit des PCR-Tests: Ein weiteres Rechtsgutachten

Und wieder einmal die unermüdliche Beate Bahner – Fachanwältin für Medizinrecht – die am 03.01.2022 in einer Videobotschaft berichtet, dass sie ein wichtiges Rechtsgutachten über die Untauglichkeit des im Zusammenhang der inszenierten Corona-Pandemie weltweit verwendeten PCR-Tests veröffentlicht hat.

Dieser Labortest, welcher für den angeblichen Nachweis einer Infektion mit einem behaupteten SARS-CoV-2-Erreger dient, steht schon seit seiner Einführung zum Jahresbeginn 2020 unter massiver Kritik.

In den letzten zwei Jahren wurde aus den Reihen der seriösen medizinisch-wissenschaftlichen Forschung, von Zusammenschlüssen kritischer Ärzte und Juristen und sogar auch von staatlichen Institutionen immer wieder darauf hingewiesen, dass dieser Test grundsätzlich nicht geeignet ist, eine tatsächliche Infektion oder ein vermeintliches Ansteckungsrisiko mit einem viralen Erreger valide nachzuweisen und/oder – je nach Test-Design – zwischen unterschiedlichen Erregern exakt zu unterscheiden und deswegen zu diagnostischen Zwecken nicht sicher zu verwenden sei.

Weltweiter Betrug mittels Hütchenspielertricks?

In dem von Fr. Bahner verfassten Rechtsgutachten wird übersichtlich und auch in einer für den Laien verständlichen Weise und mit entsprechenden Verweisen dargestellt, warum dieses Testverfahren – trotz besseren Wissens – zum wahrscheinlich größten medizinischen Betrug aller Zeiten missbräuchlich benutzt wurde und eine weltweite Laborpandemie mit erschaffen hat.

Diese unwissenschaftlich generierten „Fallzahlen“ von angeblich infizierten Personen, wurden mit extremen Mediengetöse und Theaterdonner von den Regierungen vieler Länder benutzt, um Angst und Schrecken zu verbreiten, die Bevölkerung mit einem Virus-Wahn nachhaltig zu psychotisieren und um auf niederträchtige Weise die größten Freiheits- und Verfassungseinschränkungen seit dem Ende des 2. Weltkriegs einzuführen.

Der Skandal um den PCR-Test im Zusammenhang mit den Fallzahlen der angeblichen Corona-Pandemie wird seit vielen Monaten in der Öffentlichkeit erfolgreich verdrängt und sehr viele Menschen sind mit dieser so wichtigen Thematik offensichtlich überfordert. Möglicherweise deswegen, weil ihnen diese wissenschaftlichen Tricksereien zu kompliziert erscheinen und die weit verbreitete Wissenschaftsgläubigkeit leicht über den gesunden Menschenverstand obsiegt.

Da aber der PCR-Test zum angeblichen Virus- und Infektionsnachweis das wichtigste Element in dieser globalen Irreführung darstellt, sollte sich jeder so gut wie möglich damit auseinandersetzen und sich entsprechend informieren, denn die nächste Pseudo-Pandemie kommt bestimmt, wenn sich die Menschen weiterhin so leicht hinters Licht führen lassen.

Scheibchenweise Wahrheiten

Mittels eines PCR-Test lassen sich bestenfalls nur Teile und Bruchstücke des behaupteten Virusgenoms (der Virus-RNA) des SARS-CoV-2-Virus ermitteln, jedoch ist dies kein sicherer Nachweis eines vollständigen und damit möglicherweise infektiösen Virus.

Das wusste neben einigen anderen Institutionen und Fachleuten beispielsweise auch schon das Robert-Koch-Institut (RKI) und hat in seinem Epidemiologischen Bulletin vom 24.09.2020 (39/20) darauf hingewiesen:

„Als Goldstandard der Virusdiagnostik kann die PCR-Untersuchung mit hoher Präzision und niedrigen Nachweisgrenzen für genomische SARS-CoV-2-RNA in klinischen Proben gelten. Der Nach­weis des SARS-CoV-2-Genoms stellt allerdings kei­nen unmittelbaren Beleg der Ansteckungsfähigkeit eines Patienten dar, da nicht jedes Genom repräsen­tativ für ein infektiöses Viruspartikel ist.“

Ebenso äußerte sich beispielsweise die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit am 13.01.2021 auf eine schriftliche Anfrage:

„Ein PCR-Test kann generell nur das Erbgut eines bestimmten Virus bzw. Bakteriums hochspezifisch nachweisen. Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Viren bzw. Bakterien ist damit nie möglich, sondern jeder differentialdiagnostisch in Frage kommende Keim muss durch einen spezifischen Labortest gesondert getestet werden.“

Ein wichtiger Anlass dieses Rechtsgutachten zu veröffentlichen, war laut Fr. Bahner ein Fernsehinterview mit dem Gesundheitsfunktionär und Regierungsberater der USA, Dr. Anthony Fauci, der am 30.12.2021 in einem Interview des Fernsehsenders MSNBC unter anderem erklärte, dass der PCR-Test, ebenso wie ein Antigentest, eben nicht in der Lage ist, zwischen Genompartikeln oder einem möglichen intakten und aktiven SARS-CoV-2-Virus oder anderen Erregern zu unterscheiden und damit eine tatsächliche SARS-CoV-2-Infektion oder ein Ansteckungsrisiko sicher nachzuweisen.

Also bestätigte Dr. Fauci exakt die Tatsachen, die schon seit fast zwei Jahren (und eigentlich sowieso schon viel länger) bekannt sind und jetzt scheibchenweise an eine größere Öffentlichkeit geraten:

„Die einzige Art und Weise, ob es (das Virus) übertragbar ist, ist nur möglich, wenn man nachweisen kann, dass ein lebendes vermehrbares Virus in dir ist. Und der PCR-Test kann dies nicht feststellen. Der PCR-Test stellt nicht das Vorliegen oder Fehlen des Virus fest. Das Virus kann tot sein oder inaktiv und folglich nicht übertragbar. Deshalb ist es vollkommen verständlich, warum die Menschen darüber in Verwirrung geraten können.“

Dr. Fauci war gezwungen sich darüber zu äußern, da die Gesundheitsbehörde des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums (CDC, Centers of Disease Control and Prevention), verfügt hat, dass ab dem 01.01.2022 der 2019-nCoV Real-Time (RT)-PCR-Diagnostic-Test nicht mehr zur alleinigen Bestimmung eines SARS-Cov-2-Virus verwendet werden soll. Die Behörde begründet dies u.a. damit, dass der bisherige Test keine genaue Unterscheidung zwischen SARS-CoV-2 und Influenzaviren treffen kann und beispielsweise sogenannte Multiplextests zum Einsatz kommen sollten.

Wir machen uns die Viruswelt, wie sie uns gefällt

Wer jetzt noch nicht genug bedient ist und vielleicht die Nerven besitzt, sich etwas tiefer mit der Corona-Saga auseinanderzusetzen, möge sich nicht nur auf den PCR-Test oder die Antigentests fokussieren.

Selbst wenn es einen gut konzipierten, validen, weltweit geeichten und hochqualitativen funktionsfähigen PCR-Test mit einer ebenso gut standardisierten und einheitlichen Laborauswertung gäbe, um eine sichere Aussage über eine mögliche Virusinfektion und Ansteckungsfähigkeit zu treffen, müsste das Wichtigste auch vorhanden sein: Das echte Virus, welches damit nachgewiesen werden soll.

Und hier hat der aberwitzige Wahnsinn schon seinen eigentlichen Anfang. Bei der Rekonstruktion der Ereignisse, die mit einer mutmaßlich viral bedingten Lungenerkrankung zum Jahresende 2019 in Wuhan/China begonnen haben, treffen wir hier schon sehr schnell auf eine widersprüchliche und nicht dem wissenschaftlichen Standard entsprechende Behauptung und Konstruktion eines angeblichen SARS-Virus (2019-nCoV).

Bei der genauen Analyse der ersten veröffentlichten Studie, die zum virologischen und epidemiologischen Beweis eines sich entwickelnden pandemischen Ereignisses herangezogen wurde, gibt es aufgrund der angewandten Methodik erhebliche Zweifel an der realen Existenz dieses Virus.

Seit etwa zwei Jahren, ist laut verschiedener Wissenschaftler das behauptete SARS-CoV-2-Virus aus der ersten Studie und auch in nachfolgenden Studien bislang noch nicht als ein gereinigtes, intaktes und vollständiges Isolat nach den Bedingungen der sogenannten Koch’schen Postulate nachgewiesen und biochemisch charakterisiert worden.

Bei genauer Betrachtung handelt sich nach den Angaben aus der ersten Studie nur um eine computergestützte Virus-Modellierung, die aus nur sehr wenigen und willkürlich ausgewählten organischen Bestandteilen einer Lungenspülung eines einzigen Patienten mittels verschiedener Computerprogramme ebenso willkürlich virtuell erstellt wurde.

Das behauptete SARS-CoV-2-Virus (und seine angeblichen „Isolate“) ist also ursprünglich ein synthetisches und am Computer erstelltes Konstrukt eines Pseudo-Virus, welches offensichtlich nicht als eine reale biologische Entität im Körper des Patienten existierte.

Auf Nachfrage haben die Autoren mehrerer entsprechender Studien sowie eine Reihe von wissenschaftlichen Einrichtungen, Forschungsinstitutionen und sogar Behörden bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Januar 2022) kein Virusisolat im Sinne der Regeln und Anforderungen an eine valide und qualitative Wissenschaftstätigkeit nachweisen können.

Es lohnt sich sehr, die entsprechenden Analysen und Quellen in Ruhe anzuschauen, um bei diesem wichtigen Thema ein Verständnis dafür zu bekommen, wie in der Wissenschaft immer wieder mit Betrug und Selbsttäuschung gearbeitet wird, damit ein bestimmtes und gewünschtes Ergebnis kreiert wird. Dies macht es auch etwas leichter, die vielen Widersprüche der angeblichen Virus-Pandemie und ihrer menschenfeindlichen Maßnahmen zu verstehen.

Die Corona-Krise ist ein Totalausfall der Wissenschaft und Ethik sowie der Super-GAU für die Gesellschaft und die Menschlichkeit. Möge es eines Tages auch zu den Fake-Studien ein entsprechendes Rechtsgutachten geben, denn wahrscheinlich hatte der weltweite Virus-Wahn mit der Hilfe von willfähigen Wirrologen hier seine pseudowissenschaftliche Legitimation.

Beitragsbild: © KELLEPICS - Pixabay

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